Herzlichen Glückwunsch hieß es heute für unseren Sohn Mathis.
Birger
Herzlichen Glückwunsch hieß es heute für unseren Sohn Mathis.
Meine Nichte wird vorraussichtlich am 08. Januar diesen Jahres auf die Welt "gezerrt" und wir haben uns einen Kombi zugelegt. Bilder davon habe ich leider noch keine. Weihnachten und Silvester haben wir mit Ilse + Herbert & Anika + Familie in Winterberg verbracht. Wir hatten viel Schnee und sehr viel Action in Form von Rodeln/Skifahren/im Schnee spazieren etc. Bilder von der Bescherung und ein paar Aufnahmen im Schnee findet Ihr im Fotoportal unter Photos, dann Weihnachten und dann 2009 oder folgt einfach diesem Link.
Was unsere Hausplanungen angeht befinden wir uns in der "heißen" Phase und hoffen innerhalb der nächsten Wochen Weiteres berichten zu können. Also, stay tuned...



Bevor ich etwas zu diesem Thema schreiben wollte, habe ich zunächst eine Suchmaschine benutzt, um die Begriffe Rauchen und Körperverletzung näher zu beleuchten. Dabei bin ich sofort auf den Gesetzesartikel §223 gestoßen, der das Delikt der Körperverletzung regelt.
Natürlich finden sich zu dem Thema tausende Diskussionen im Netz wider und diese Auseinandersetzungen sind mitunter sehr kreativ gestaltet worden. Beide Seiten der Interessen finden immer wieder neue und teilweise abstruse Beispiele, um Ihre Thesen zu untermauern. Z.B. wie in diesem Blog, in dem über die Entscheidung diskutiert wird, unseren ehemaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt strafrechtlich nicht wegen seines "Fehlverhaltens" zu belangen. Besonders amüsant fand ich folgende Aussage und die dazu passende Antwort im darauffolgenden Thread: